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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Allgemeines, Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Preise
4. Zahlungsbedingungen
5.Lieferung und Lieferfristen
6. Eigentumsvorbehalt
7. Gewährleistung
8. Haftung
9. Schlussbestimmungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen des Vertriebspartners, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Entgegenstehende oder von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertriebspartners erkennt die GERTRAUD GRUBER KOSMETIK GmbH & Co. KG (nachfolgend „GERTRAUD GRUBER KOSMETIK“ genannt) nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde schriftlich zugestimmt. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn GERTRAUD GRUBER KOSMETIK in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Vertriebspartners die Lieferung an den Vertriebspartner vorbehaltlos ausführt.

1.2 Abweichende Regelungen im Vertriebspartnervertrag haben Vorrang vor diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen.

2. Vertragsschluss
2.1 Sämtliche Angebote von GERTRAUD GRUBER KOSMETIK sind freibleibend und unverbindlich; es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.

2.2 Mit der Bestellung der Ware gibt der Vertriebspartner ein verbindliches Angebot ab. GERTRAUD GRUBER KOSMETIK kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Annahmebestätigung oder Versand der Ware annehmen.

3. Preise
3.1 Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.2 Sofern nicht Abweichendes schriftlich vereinbart ist, enthalten die Preise nicht die Versandkosten. Ab einem fakturierten Netto-Warenwert von € 250,- liefert GERTRAUD GRUBER KOSMETIK versandkostenfrei.

3.3 GERTRAUD GRUBER KOSMETIK ist an die bei Vertragsabschluss angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate vereinbart ist oder sich die Lieferung um mehr als vier Monate vom Datum des Vertragsschlusses an verzögert. In diesen Fällen ist GERTRAUD GRUBER KOSMETIK berechtigt, eine angemessene Anpassung der vereinbarten Preise zu verlangen, falls innerhalb der vier Monate Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Steuererhöhungen eintreten. Hiervon wird GERTRAUD GRUBER KOSMETIK den Vertriebspartner spätestens einen Monat vor dem Lieferzeitpunkt schriftlich benachrichtigen. er Vertriebspartner ist berechtigt, binnen eines Monats durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Diese Frist beginnt mit dem Absendedatum des Benachrichtigungsschreibens. Erfolgt keine Erklärung innerhalb der gesetzten Frist oder widerspricht der Vertriebspartner der Preiserhöhung nicht, gilt der erhöhte Preis als vereinbart.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kaufpreis ist an dem in der Rechnung angegebenen Datum zur Zahlung fällig. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung ist der Vertriebspartner berechtigt, die in der Rechnung jeweils angegebenen Skonti vom Rechnungsbetrag abzuziehen, sofern er vor dem Fälligkeitsdatum zu den in der Rechnung angegebenen Zeitpunkten leistet.

4.2 Kommt der Vertriebspartner in Zahlungsverzug, so ist GERTRAUD GRUBER KOSMETIK berechtigt, Verzugszinsen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen. GERTRAUD GRUBER KOSMETIK behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

4.3 Wechsel werden von GERTRAUD GRUBER KOSMETIK nur aufgrund besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen.
 
4.4 Gegen Forderungen von GERTRAUD GRUBER KOSMETIK kann der Vertriebspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit es sich nicht um gegenseitig voneinander abhängige Forderungen handelt. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.

5. Lieferung und Lieferfristen
5.1 Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ein Lieferzeitpunkt ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist. Bei nachträglichen Vertragsänderungen sind die Liefertermine und Lieferfristen neu zu vereinbaren. 

5.2 GERTRAUD GRUBER KOSMETIK ist zu Teillieferungen und zu vorzeitigen Lieferungen berechtigt, soweit dies für den Vertriebspartner zumutbar ist.

5.3 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Auf Verlangen des Vertriebspartners wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versendet. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Vertriebspartner über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertriebspartner im Verzug der Annahme ist. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonstige Transportperson über.

5
.4 Kommt der Vertriebspartner in Annahmeverzug oder unterlässt er eine Mitwirkungshandlung, ist GERTRAUD GRUBER KOSMETIK berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Hierfür berechnet GERTRAUD GRUBER KOSMETIK eine pauschale Entschädigung in Höhe von 1% des Kaufpreises pro Kalenderwoche, höchstens jedoch 10% im Fall der endgültigen Nichtabnahme, beginnend mit der Lieferfrist oder, wenn keine Lieferfrist vereinbart ist, mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Dem Vertriebspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass GERTRAUD GRUBER KOSMETIK kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von GERTRAUD GRUBER KOSMETIK bleiben unberührt. Die Pauschale wird auf einen eventuellen Schadensersatzanspruch angerechnet.

5.5 Bei vorübergehenden Leistungshindernissen, die GERTRAUD GRUBER KOSMETIK nicht zu vertreten hat („höhere Gewalt“, insbesondere Krieg und kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien, einschließlich der COVID-19-Pandemie, Sabotage, Streik, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung) ist GERTRAUD GRUBER KOSMETIK für die Dauer des Vorliegens des Hindernisses von der Pflicht zur Leistung befreit. In diesen Fällen entfällt auch die Pflicht des Vertriebspartners, die Gegenleistung zu erbringen. Kann GERTRAUD GRUBER KOSMETIK die Leistung nicht innerhalb von sechs Wochen erbringen, sind beide Parteien zum Rücktritt von dem Auftrag berechtigt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5.6 Tritt in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Vertriebspartners eine wesentliche Verschlechterung ein oder bestand diese ohne Wissen von GERTRAUD GRUBER KOSMETIK schon bei Vertragsschluss, ist GERTRAUD GRUBER KOSMETIK berechtigt, die Ausführung der Bestellung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten, falls sich der Vertriebspartner weigert, die durch die Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetretene Gefährdung des Vertragszwecks durch Zug-um-Zug-Leistung oder durch Sicherheitsleistung zu beseitigen. Wird über das Vermögen des Vertriebspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist GERTRAUD GRUBER KOSMETIK berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Erfüllung aller im Zeitpunkt der Lieferung der Ware bestehenden Forderungen von GERTRAUD GRUBER KOSMETIK aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertriebspartner bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von GERTRAUD GRUBER KOSMETIK (Vorbehaltsware). Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Vertriebspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist GERTRAUD GRUBER KOSMETIK berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch GERTRAUD GRUBER KOSMETIK liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieser wird ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch GERTRAUD GRUBER KOSMETIK liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware ist GERTRAUD GRUBER KOSMETIK zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Vertriebspartners - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Die Kosten der Rücknahme gehen zu Lasten des Vertriebspartners. Der Vertriebspartner ermächtigt GERTRAUD GRUBER KOSMETIK bereits jetzt, nach vorheriger Benachrichtigung alle Geschäftsräume zu betreten, in denen sich möglicherweise Vorbehaltsware befindet.

6.2 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, Vorbehaltsware Dritten gegenüber als Eigentum des Verkäufers kenntlich zu machen und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Vertriebspartner GERTRAUD GRUBER KOSMETIK unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, GERTRAUD GRUBER KOSMETIK die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertriebspartner für den GERTRAUD GRUBER KOSMETIK entstandenen Ausfall.

6.3 Der Vertriebspartner ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren von GERTRAUD GRUBER KOSMETIK entstehenden Erzeugnisse, wobei GERTRAUD GRUBER KOSMETIK als Hersteller gilt. Bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung erwirbt GERTRAUD GRUBER KOSMETIK Miteigentum im Verhältnis des Verkehrswerts der von GERTRAUD GRUBER KOSMETIK gelieferten Waren zum Verkehrswert der anderen verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Der Vertriebspartner tritt GERTRAUD GRUBER KOSMETIK bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrags (inkl. Mehrwertsteuer), im Falle einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Waren in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von GERTRAUD GRUBER KOSMETIK, ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Vertriebspartner auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von GERTRAUD GRUBER KOSMETIK, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. GERTRAUD GRUBER KOSMETIK verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Vertriebspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann GERTRAUD GRUBER KOSMETIK verlangen, dass der Vertriebspartner die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6.4 Übersteigt der Wert der GERTRAUD GRUBER KOSMETIK zustehenden Sicherheiten die Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, ist GERTRAUD GRUBER KOSMETIK verpflichtet, auf Verlangen des Vertriebspartners Sicherheiten nach Wahl von GERTRAUD GRUBER KOSMETIK freizugeben.

7. Gewährleistung
7.1 Für die Rechte des Vertriebspartners im Falle eines Mangels gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. 

7.2 Der Vertriebspartner hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt vom Vertriebspartner als genehmigt, wenn ein Mangel GERTRAUD GRUBER KOSMETIK (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder sonst (ii) innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt wird. 

7.3 Im Falle eines Mangels leistet GERTRAUD GRUBER KOSMETIK vorbehaltlich der fristgerechten Mängelrüge nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung.

7.4 Mängelansprüche des Vertriebspartners verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall des Lieferantenregresses gemäß §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

8. Haftung
8.1 GERTRAUD GRUBER KOSMETIK haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund und einschließlich der Haftung für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GERTRAUD GRUBER KOSMETIK nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von GERTRAUD GRUBER KOSMETIK auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn GERTRAUD GRUBER KOSMETIK einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.

9.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Die Parteien sind sich einig, dass zur Wahrung der Schriftform im Sinne dieses Vertrages eine einfache elektronische Signatur genügt. GERTRAUD GRUBER KOSMETIK ist berechtigt, die Regelungen in diesem Vertrag und den Anlagen aus einem wichtigen Anlass, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder der Marktgegebenheiten, zu ändern. Eine Änderung wird mit Zugang beim Vertriebspartner wirksam, wenn der Vertriebspartner nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderung in Schriftform widersprochen hat. Dies gilt nur, wenn GERTRAUD GRUBER KOSMETIK den Vertriebspartner in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hingewiesen hat. Änderungen der mit dem Vertriebspartner vereinbarten wesentlichen Vertragsbestandteile bedürfen unabhängig von dieser Regelung der Zustimmung des Vertriebspartners. Bei Änderungen der Produkt- und Preisliste besteht kein Widerspruchsrecht.

9.3 Der Vertriebspartner kann Forderungen aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von GERTRAUD GRUBER KOSMETIK abtreten.
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